Hygienisch Fachkundige gemäß 42. BImSchV
Wir stellen Ihnen eine hygienisch fachkundige Person gemäß 42. BImSchV zur Erstellung der Hygiene-Gefährdungsbeurteilung für Ihre Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider.
Wir stellen Ihnen eine hygienisch fachkundige Person gemäß 42. BImSchV nach Vorgaben von VDI 2047 Blatt 2 zur Erstellung der notwendigen Hygiene-Gefährdungsbeurteilung für Ihre Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider.
Wir unterstützen Sie als Betreiber von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern entsprechend der einschlägigen Rechtsvorschriften die erforderliche Betriebssicherheit, mit einem möglichst geringen hygienischen Risiko und der geforderten Dokumentation einer Hygiene-Gefährdungsbeurteilung, zu gewährleisten.
Mit der Hygiene-Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen wir für Ihre Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider die ...
- Vorgaben gemäß 42. BImSchV und VDI 2047 Blatt 2.
- Forderungen der BetrSichV, GefStoffV und BioStoffV.
- Einbindung der geforderten Hygienekontrollen.
- Risikobeurteilung (Risikoabschätzung und Risikobewertung).
Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.